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Fragen und Antworten

Das Wichtigste in Kürze

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Fragen und Antworten

  • Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, jemanden mit der Installation der Photovoltaikanlage zu beauftragen. 
  • Die PV-Anlage können Sie selbst montieren
  • Es muss die gesamte Anlage von einem Elektroinstallateur mit einer erfolgreich abgeschlossenen, anerkannten Zusatzqualifikation zur Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen angeschlossen werden.
  • An das öffentliche Stromnetz dürfen Photovoltaikanlagen nur von einem konzessionierten Elektromeister angeschlossen werden, der die Einspeisung beim zuständigen örtlichen Netzbetreiber anmeldet.
  • Das Verhältnis sollte zwischen 90% und maximal 110% liegen. 
  • Bei geringeren Werten ist der Wechselrichter eher unterdimensioniert, bei höheren Werten eher überdimensioniert.
  • Als Faustregel  – eine Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität pro Kilowatt peak (kWp) Photovoltaik-Leistung 
  • Bei einem Haushalt mit 4200 kWh Stromverbrauch und einer 8 kWp Photovoltaikanlage können Sie so mit einem 7-8 kWh Speicher ca. 80% Autarkie erreichen
  • Grundsätzlich gilt: Je mehr Eigenverbrauch ich möchte, desto größer muss auch der Speicher sein. 
  • Verbrauchsverhalten: (Abends und Morgens höherer Verbrauch = mehr Speicher
  • Anlagengröße: mehr produzierter Strom als genutzter Strom (hohe Mengen an überschüssigem Strom) = größerer Speicher
  • Modulausrichtung:  – Südausrichtun = größerer Speicher – höherer Stromüberschuss in den Mittagsstunden =  größere Speicherkapazität (um auch den Strombedarf am Abend und am Morgen vollständig decken zu können.)
  • Gewünschter Autarkiegrad – mehr Autarkie = größerer Speicher, 
  • Gewünschter Eigenverbrauchsanteil – je mehr Eigenverbrauch desto größer der Speicher
  • Wirtschaftlichkeit – hoher Autarkiegrad oder Eigenverbrauchsanteil = großer Speicher = Anfangs Investment erfordert. 
  • Häufig ist es sinnvoll lediglich 60% Autarkie mit einem mittel groß dimensionierten Speicher anzustreben.

**0%-Steuersatz für Endverbraucher / Anlagenbetreiber gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG(3)

Für bestimmte Waren gilt eine Befreiung der USt. gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG(3). Siehe  www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html.

Die angegebenen Preise in unserem Online-Shop spiegeln den 0%-Steuersatz wieder. Durch die Bestellung dieser Waren in unsere Shop bestätigen Sie dass Sie die Anforderungen für den Entfall der Ustr. erfüllen.